ETA Hamburg ist Ihre führende Elektrofachfirma spezialisiert auf die Konzeption, Errichtung, Wartung und Inspektion von Gefahrenmeldeanlagen. Egal, ob Brandmeldeanlagen oder Einbruchmeldeanlagen, wir bieten Ihnen maßgeschneiderte Lösungen für den optimalen Schutz Ihrer Anlagen.
Unser erfahrenes Team aus qualifizierten Elektrofachkräften sorgt für eine fachgerechte Installation und Inbetriebnahme Ihrer Gefahrenmeldeanlage. Dabei legen wir größten Wert auf die Einhaltung strenger Sicherheitsstandards und Normen.
Darüber hinaus bieten wir Ihnen einen umfassenden Wartungsservice, um sicherzustellen, dass Ihre Gefahrenmeldeanlage stets zuverlässig funktioniert. Unsere regelmäßigen Inspektionen gewährleisten eine frühzeitige Erkennung von potenziellen Problemen und ermöglichen eine schnelle Behebung von Störungen.
Auf dieser Seite möchten wir Ihnen einen Überblick zur Begehung, Wartung und Inspektion Ihrer Gefahrenmeldeanlage in Hamburg geben. Dabei orientieren wir uns an DIN VDE 0833-1 inkl. Anforderungen aus DIN VDE 0833-3, DIN VDE 0833-4 und DIN 14675-1.
In der Praxis entstehen oft Missverständnisse bei den Verantwortlichen von Fachfirmen, Herstellern und Sachverständigen bezüglich der Inspektion und Wartung von Gefahrenmeldeanlagen (GMA). Auf dieser Seite möchten wir Ihnen die wichtigsten Aufgaben der durchzuführenden Tätigkeiten klarstellen und potenzielle Herausforderungen aufzeichnen. Als zertifizierter Fachbetrieb für die Wartung und Instandhaltung von Gefahrenmeldeanlagen in Hamburg und Umgebung beraten wir Sie gern auch persönlich und spezifisch. Kontaktieren Sie uns gern.
Wir freuen uns darauf, Ihnen weiterzuhelfen.
Sie erreichen uns im Notfall rund um die Uhr unter:
Gemäß den Normen ist die Begehung zunächst die Aufgabe des Betreibers. Der Betreiber kann jedoch diese Aufgabe an eine Fachfirma wie ETA-Sicherheit Hamburg übertragen. Da der Betreiber in der Regel nicht mit der Anforderung der Norm "Begehung" vertraut ist, muss er schriftlich darauf hingewiesen werden, zum Beispiel im Rahmen der Übergabe.
Wir empfehlen den Abschluss eines Instandhaltungsvertrages. So können Sie sich sorgenfrei zurücklehnen und müssen an keine Fristen und Intervalle mehr denken.
Beim Abschluss des Instandhaltungsvertrages sollte festgelegt werden, wer zukünftig für die Begehung verantwortlich ist: wir als Fachfirma für Elektrotechnik in Hamburg oder Sie als der Betreiber. Unsere Instandhaltungstechniker müssen zu Beginn ihrer Tätigkeit wissen, wer für die Begehung der Anlage zuständig ist, da der Umfang ihrer Aufgabe davon abhängt. (Je nach Art der GMA ist die Begehung oft der umfangreichste und aufwändigste Teil der regelmäßigen Tätigkeiten an der Anlage!)
Wenn Sie als Betreiber die Begehung selbst durchführen, müssen Sie eine qualifizierte Person für die GMA bereitstellen. Diese Person muss von uns als Facherichter Ihrer Gefahrenmeldeanlage in die Begehung eingewiesen werden. Diese Einweisung muss dokumentiert werden. Es können gegebenenfalls zusätzliche Schulungen oder Wiederholungsschulungen erforderlich sein. Die durchgeführte Begehung und eventuell festgestellte Mängel müssen im Betriebsbuch eingetragen werden. Es ist sicherzustellen, dass die Fachfirma die festgestellten Mängel behebt. Bei der Inspektion sollte der Instandhalter anhand der Einträge im Betriebsbuch überprüfen, (und dokumentieren), ob die Begehung regelmäßig und normgerecht durchgeführt wurde.
Bei der Begehung sind folgende Kriterien zu überprüfen:
Als zertifizierter Fachbetrieb setzen wir von ETA Hamburg ausschließlich qualifizierte Elektrofachkräfte für die Inspektion Ihrer Gefahrenmeldeanlage ein. So kann unter bestimmten Bedingungen die in der Norm festgelegten Inspektionsintervalle verlängert werden (gemäß VDE 0833-1, 5.3.2.2).
Bei der Inspektion müssen folgende Anlagenteile und Funktionalitäten überprüft werden:
Auch bei turnusmäßig geforderten Wartung unterstützen wir Sie als Elektro-Fachfirma im Bereich der Gefahrenmeldeanlagen. ETA Hamburg führt bei der Wartung Ihrer Gefahrenmeldeanlage folgende Tätigkeiten durch:
Vor Beginn von Instandhaltungsarbeiten, speziell wenn die Anlage teilweise oder vollständig außer Betrieb genommen wird, müssen entsprechende Ersatzmaßnahmen ergriffen werden. Hier beraten wir Sie individuell und unterstützen Sie gern, so dass die lückenlose Gefahrenabwehr gewährleistet werden kann. Selbstverständlich halten wir die Einschränkungen für Sie so gering wie nötig.
Die Durchführung und Ergebnisse der Instandhaltungsmaßnahmen müssen im Betriebsbuch festgehalten werden. Darüber hinaus erstellen wir Ihnen ein detailliertes Prüfprotokoll, damit Sie gegebenenfalls die notwendigen Maßnahmen für den ordnungsgemäßen Betrieb der Anlage erkennen kann.
Entgegen der weit verbreiteten Annahme sind bei der regelmäßigen Begehung und Instandhaltung folgende Tätigkeiten/Prüfungen NICHT erforderlich:
Anlässe für derartige Überprüfungen können jedoch sein: Übergabe von Neuanlagen, wesentliche Änderungen der Anlage (wie zum Beispiel nach DIN 14675-1, 12.1 i.V.m. Anhang 0), Funktionsstörungen, Nutzungsänderungen, bauordnungsrechtliche oder normative Forderungen (z.B. Prüfung gem. PrüfVO oder Prüfung der funktionalen Kette der Brandfallsteuerungen gem. DIN 14675-1), etc.
Bitte haben Sie Verständnis, dass diese Seite keinen Anspruch auf Korrektheit und Vollständigkeit hat. Bitte ziehen Sie grundsätzlich die originalen Normtexte heran. Gern stellen wir Ihnen auch ein individuelles Wartungs- und Instandhaltungskonzept für Ihre Gefahrenmeldeanlage zusammen. Vertrauen Sie auf ETA Hamburg für den Schutz Ihrer Werte. Kontaktieren Sie uns noch heute, um mehr über unsere Dienstleistungen rund um die Wartung Ihrer Gefahrenmeldeanlagen zu erfahren.
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